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In Gedenken



zur Zeit planen wir noch keinen neuen Wurf



Bitte lesen - wichtig !!!
Unsere Welpen werden nur unkupiert abgegeben.
Ausstellungsverbot für (tierschutzwidrig) kupierte Hunde: Ab dem 01. Mai 2002 gibt es ein Ausstellungsverbot für alle im In- und Ausland nach dem 1. Jan. 1987 an den Ohren oder
nach dem 1. Juni 1998 an der Rute kupierten Hunde, soweit der Eingriff nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften
des Tierschutzgesetzes (tierärztliche Indikation, Ausnahme wegen jagdlicher Verwendung) erfolgte.
Die dargestellte Abgrenzung des Anwendungsbereichs des § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung erfaßt selbst
dann auch die im Ausland kupierten Hunde, wenn das Kupieren in Übereinstimmung mit den
tierschutzrechtlichen Bestimmungen des Herkunftsstaates erfolgte.



 

 

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